Personenbezogene Daten
Was sind personenbezogene Daten ?
Viele Firmen sind sich gar nicht bewußt, dass sie personenbezogene Daten erheben/verarbeiten oder speichern, deren Handhabung dem BDSG unterliegt.
Unter personenbezogene Daten fallen beispielsweise auch schon Mitarbeiterfotos auf Webseiten. Der abgebildete
Mitarbeiter muss der Veröffentlichung seines Fotos zustimmen. Dies gilt selbst für Gruppenfotos, auf denen Einzelpersonen identifizierbar sind.
Wurde diese Zustimmung nicht erteilt, liegt bereits ein Verstoß gegen das BDSG vor !
Gemäß §3 BDSG sind personenbezogene Daten: "...Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse
einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)."
Naturgemäß gehören dazu auch Betriebsdaten, die mit den Mitarbeiternamen verknüpft sind und etwa das Arbeitsverhalten der Mitarbeiter protokollieren.
Dies sind beispielsweise Telefonnutzungsdaten (Einzelverbindungsnachweise), Urlaubs- und Arbeitszeitdaten oder auch Protokolle der Gebäude- und
Netzwerk-Zugangskontrollsysteme.
Das BDSG schützt im Rahmen des Persönlichkeitsrechts nur die Daten von natürlichen Personen, also Menschen, nicht jedoch den Umgang mit Sachdaten.
Häufig ist eine klare Trennung von personenbezogenen und Sachdaten in der Praxis nicht möglich. Nicht selten werden Sachdaten im Unternehmensablauf
später mit personenbezogenen Daten verknüpft. Sobald dies der Fall ist, unterliegt das Konglomerat dem BDSG. Entscheidend für den Personenbezug ist allein,
ob die Daten mit vertretbarem Aufwand einer bestimmten Person zugeordnet werden können.
Da Gesetzestexte für Nicht-Juristen regelmäßig nur schwer lesbar sind, werden nachfolgend die wichtigsten verwendeten Begriffe erläutert:
Natürliche Personen/juristische Personen:
Eine natürliche Person im Sinne der Gesetze ist ein Mensch in seiner Rolle als Träger von Rechten und Pflichten. Dies können auch Personengruppen, wie
z.B. eine Familie sein.
Im Gegensatz dazu ist eine juristische Person kein Mensch. Beispiele für juristische Personen sind etwa Kapitalgesellschaften, Vereine, Stiftungen
oder Gesellschaften.
Einzelangaben:
Name und Adresse, Einkommensverhältnisse, Größe, Haarfarbe, Gesundheitszustand etc. einer bestimmten oder bestimmbaren Person.
Auch zusammengefasste Angaben zu Gruppen von Personen, die jedoch einen Rückschluss auf eine Einzelperson ermöglichen, sind als personenbezogen Daten anzusehen.
Persönliche / sachliche Verhältnisse:
Angaben zu Beruf, der ethnischen Herkunft, Konfession, Gesundheitszustand, etc. Aber auch bestimmte Merkmale wie "Hauseigentümer", "Mitglied im Golfclub" etc.
Bestimmte oder bestimmbare Person:
Eine Person ist bestimmt oder bestimmbar, wenn Ihre Identität durch Einzelangaben oder die Verknüpfung von Einzelangaben festgestellt werden kann.
Personenbezogende Daten entstehen auch dann, wenn auf Grund der Einzelangaben auf die Identität geschlossen werden kann. Dabei muss der Name,
der ja die Identität einer Person repräsentiert, nicht zwangsläufig Teil der Einzelangaben sein.
Ein Beispiel:
Die Aussage "Der Begründer der Relativitätstheorie wurde am 14.03.1879 in Ulm geboren." ist ein personenbezogenes Datum, da diese Information ohne Probleme
der Person Albert Einstein zugeordnet werden kann.