Die Kosten
Datenschutz ist nicht zum Discountpreis zu haben.
Eine genaue Bestimmung der Kosten, die für den Datenschutz aufgewendet werden müssen, kann erst erfolgen,
wenn die Ausgangssituation in Ihrem Unternehmen geklärt ist. Wo steht Ihr Unternehmen in Sachen Datenschutz und Datensicherheit?
Abhängig davon variiert der Aufwand für die notwendigen Arbeiten.
Für einen Betrieb mit 20 EDV-Arbeitsplätzen können grob folgende Zeiten/Kosten angesetzt werden:
Je nach Ausgangssituation im Unternehmen, Erstaufnahme vor Ort und anschließender Erstellung des öffentlichen
Verfahrensverzeichnisses, des Datenschutzkonzeptes und des Maßnahmenkataloges;
Gesamtdauer ca. drei bis vier Tage.
Mitarbeiterschulung
Sensibilisierung der Mitarbeiter bezüglich Datenschutz und Datensicherheit; Einweisung in die Verfahren und
Änderungen. Je Schulung 1/2 Tagessatz.
Quartalsmäßiges Datenschutz-Review mit Besprechung der umgesetzten technischen und organisatorischen
Maßnahmen. Erläuterung und Dokumentation neuer datenschutz-relevanter Sachverhalte. Suksessive Ausarbeitung
des internen Verfahrensverzeichnisses.
Pro Quartal ein Tagessatz.
Der Tagessatz wird derzeit mit 672,- EUR zzgl. USt. abgerechnet (Stand: 08/2017).
Ihr Nutzen
Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten (DSB) sind nicht gering, jedoch kalkulierbar. Für Ihr
Unternehmen fallen keine zusätzlichen Kosten für die Ausbildung, Weiterbildung und Freistellung eines
internen DSB (eigener Mitarbeiter) an. Ein interner DSB hat einen arbeitsrechtlichen Sonderstatus, ähnlich
dem eines Betriebsrates. Die Abberufung eines DSB ist nur nach strengen Regeln möglich. Ein interner DSB
ist damit nur schwer kündbar.
Als Außenstehender ist der externe DSB frei von Interessenskonflikten und Betriebsblindheit. Ich als
externer Datenschutzbeauftragter halte mich durch regelmäßige Fortbildung und Schulungen stets auf dem
Laufenden in Sachen Datenschutz und IT-Sicherheit. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, gut beraten zu sein und
nach Umsetzung der ausgearbeiteten Maßnahmen und Konzepte nach den Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) zu arbeiten.